Musikzimmer Blog Post: Musikalische Spieldosen

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Spieldose

Der Genfer Uhrmacher, Antoine Favre-Salomon, erfand 1796 eine musizierende Taschenuhr und die Schweiz avancierte in der Folge zum führenden Hersteller von Spieldosen. In den 1860er Jahren war das ein 2 Millionen schweres Geschäft.
Anfangs wurde jede einzelne Tonzunge individuell gefertigt, gestimmt und montiert. Nach ein paar Jahren gelang es, mehrere Tonzungen aus einem Stahlblech anzufertigen. Dosen mit dieser Technologie nennt man «Segmentmusikdosen». 1810 gelang es schliesslich einem Genfer Fabrikanten mit einer speziellen Fräsanlage den gesamten Spielkamm in einem Stück herzustellen.
1887 erfand Paul Lochmann aus Leipzig-Gohlis eine Spieldose, die von einer Platte statt Walze gesteuert wurde. Diese Platten konnten einfacher ausgetauscht werden, wenn jemandem die Melodie verleidete. Unter den Markennamen «Herophon», «Orpheon», «Symphonion» und «Ariston» wurden solche Plattendosen – auch als Drehorgeln – verkauft.
Spieldosen wurden in Holzkisten, Schatullen, Zigarrenkisten und -etuis, Fotoalben, Spielwaren und Möbel eingebaut.
Die Spieldosenindustrie verlagerte sich im Lauf des 19. Jahrhunderts aus der Schweiz nach Deutschland und kam zum erliegen, als der Phonograph der Spieldose den Rang ablief.
Spieldose und Urheberrecht
Urheberrechtlich zeigt sich an der Spieldose zum ersten Mal das, was im 20. Jahrhundert «mechanical rights» heissen wird. Doch das Bewusstsein dafür entstand schrittweise: Dass die Musik, die mit diesen Accessoires verkauft wurde, einen Wert habe, sah zu Beginn eigentlich niemand. Erst in den 1860er Jahren gingen französische Gerichte «dazu über, die Übertragung musikalischer Werke auf Musikdosen als unerlaubte Reproduktion zu betrachten» (Monika Dommann: Autoren und Apparate, 2014, 34). Frankreich machte das Autorenrecht gegen die Schweiz geltend, doch in einem diplomatischen Kompromiss, erreichte die Schweiz, dass Musikdosen vom Autorenschutz ausgenommen blieben.
Ein ganz neuer Aspekt kam beim Urteil des Deutschen Reichsgerichts von 18XX zur Sprache: Die Musikwiedergabe in einer Spieldose stellt einen potentiellen Wertverlust für das musikalische Werk dar. Auch und gerade die Wiedergabe von eingängigen Ausschnitten würde die Komposition entwerten. ungeachtet der Wiedergabequalität «sei es die »rasche Abnutzung der Komposition, deren das bessere Publikum deshalb so schnell überdrüssig« werde.» (Dommann, 35). Ludolf Waldmann bezeichnete den Veraltungs- oder Abnützungsprozess als «Korrumpierung des Originals». Waldmann verfasste eine Kampfschrift für die Durchsetzung einer Abgabe von Herstellern an Komponisten. Er nahm darin auch schon vorweg, was später eintreten wird, die Ersetzung von Musiker*innen durch Apparate.
Querverweise
Notenrolle
Jukebox
Mechanische Rechte
Links
Schweizer Freunde mechanischer Musik
Alte Spieluhren (Webseite) (Detlef Knick, Berlin)
Gesellschaft für Selbstspielende Musikinstrumente e.V.
Grassi Museum Leipzig
Musical Box Society International

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