Musikzimmer Blog Post: Autorschaft

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Autorschaft

Autorschaft an einem Werk haben eine oder mehrere Personen, die ein sprachliches Werk geschaffen haben. Juristisch verbindet sich mit der Autorschaft ein «geistiges Eigentum» am Werk bzw. eine Urheberschaft. Autorschaft wurde im Lauf der Geschichte auf andere mediale Werke ausgedehnt, auf Musik, Bilderbücher, Fotoromane, Comix. Wichtig ist im juristischen Zusammenhang der Begriff der Schöpfungshöhe.
Schöpfungshöhe: Komposition – Bearbeitung – Arrangement
Nicht jede kreative oder produktive Arbeit an Text- und Bild-Werken wird als geistige Schöpfung anerkannt. Juristisch gelten folglich nur die Tätigkeiten an einem Werk als Schöpfung, die die Schöpfungshöhe erreichen. Das Songwriting, d.i. das Verfassen von Musik und zugehörigem Text (typischerweise Musiker*in und Lyriker*in, manchmal auch in Personalunion und manchmal in er Mehrzahl) gilt als Autorschaft. Das Übersetzen eines Texts (z.B. Songtexts) in eine andere Sprache gilt als Bearbeitung. Das Instrumentieren, Arrangieren einer Komposition gilt als Arrangement. Die Schöpfungshöhe erreichen nur die ersten beiden Tätigkeiten, nicht das Arrangement. So sind Studiomusiker, Arrangeure, die für Orchester arbeiten, keine Autoren.
Kulturgeschichte des Autors
Vermutlich waren es die alten Griechen, die Autorschaft als erste als individuelle Leistung dachten. Diese Idee nahm die Renaissance später wieder auf. Etwas Neues wird nicht von Gott in die Welt gesetzt, nicht von der Tradition oder den Vorfahren übernommen, auch nicht in Gemeinschaften erzeugt, sondern von einem Individuum geschaffen.
Bei den Römern und im Mittelalter war Autorschaft mit anerkannter Autorität (lat. auctoritas – daher die Worherkunft) verbunden. Der Autorschaft waren Verfasser also nur fähig, die bereits erfolgreich und bekannt (Ansehen) waren. Dieses Verständnis von Autorität wird in der Musikkritik zuweilen noch verwendet, wenn man von einer Sängerin, einem Sänger oder von Instrumentalist*innen sagt, sie singen/spielen mit Autorität, was sagen will, dass sie absolute Meister*innen ihres Fachs sind und alle Rafinessen ihrer Kunst beherrschen.
In der Neuzeit wurden durch den Buchdruck viele kulturelle Felder, die zuvor mündlich tradiert waren, schriftlich. Bücher wurden nun gedruckt statt von Hand geschrieben. Das förderte ein neues Verständnis der Autorschaft, die weniger an die Autorität gebunden war. Auch Verfasser von Pamphleten galten nun als Autor. Sie verantworteten ihre Werke und konnten von Herrschaft und Kirche für die Ideen, die sie verbreiteten, zur Rechenschaft gezogen werden. Autorität waren nun Staat und Kirche, Autoren stellten sich zu ihnen auf – als Verteidiger oder Herausforderer. Der Buchdruck verhalf so den neuen Ideen von Reformation und Renaissance zum Durchbruch.
Mit der Genieästhetik der Aufklärung und Romantik wurde die Autorschaft zusätzlich aufgewertet. Sie galt als geniehafte Leistung eines autonomen Autors und die Werke als etwas, was vor Verfälschung geschützt werden musste. Erst Rechtstexte des 19. Jahrhunderts sprechen vom Autor als Urheber und verbinden mit ihm Rechte am Werk. Ältere Gesetze hatten statt die Autoren Verlage und Drucker zum Gegenstand. Dieser emphatische Autorbegriff ebnete den Weg zum modernen, bürgerlichen Verständnis von Autorschaft.
In der bürgerlichen Gesellschaft wird das Werk zu einem verwertbaren Besitz. Der Autor wird mit dem Recht ausgestattet, das Geschick seines Werks zu verwalten: Autorschaft entsteht mit dem Verfassen eines Werks, ohne dass es veröffentlicht und staatlich registriert wurde. Allein die Autor*in bestimmt, wie es veröffentlicht wird, und ist am Gewinn des Buchverkaufs beteiligt, weil ein Werk wie Kapital eine Rendite abwirft.
In der Postmoderne gerät der romantisch-idealisierte Autorbegriff zunehmend unter Kritik, während Urheberrechtsgesetze kaum darauf reagieren und – im Gegenteil – die Dauer der Geltung des Urheberrechts weiter verlängert wird. Kritik am emphatischen Autorbegriff übten Roland Barthes in «Der Tod des Autors» und Michel Foucault im Aufsatz «Was ist ein Autor?» (siehe Essential Works, Vol. 2).
Autor als Funktion
Betrachtet man Autorschaft funktional, zeigt sich, dass Arbeit an einem sprachlichen, bildhaften oder musikalischen Text immer ein Verhältnis zu herrschenden Konventionen ausbildet. Nur was von einer Textverfasser*in neu in die Welt gesetzt wird, kann als ihres oder seines betrachtet werden. Zum Beispiel ist dieser Text hier eine Zusammenfassung von Gelesenem und Verstandenem. Er zeichnet sich nur in gerigem Mass durch Novität aus. Die Art der Zusammenstellung ist möglicherweise einzigartig. Es ist wie ein musikalischer Mix, der Samples verwendet. Keine Komposition, eine Bearbeitung im besten, ein Arrangement im schlechteren Fall. Sein «Autor» veröffentlicht ihn unter einer «creative commons» Lizenz. Damit übt er ein Recht an seinem Text aus: Er bestimmt zum Beispiel, dass das geschriebene weiterverwendet werden darf, wenn es nicht in einem kommerziell verwerteten Text geschieht. Eine emphatische Autorschaft entsteht eigentlich erst, wenn einem Text eine gewisse quantitative und qualitative Arbeit voraus gegangen ist: längere Recherchen und Forschungsarbeiten, die zu Berichten und Sachbüchern, tatsächliche Erfindungen der Fantasie, die zu belletristischen Werken führen. Aber auch die Länge einer Arbeit, sagt nichts über ihre Qualität aus. Die Frage ist, wie sich Qualität und Schöpfungshöhe verbürgen lassen. Die beliebtesten Methoden in den Wissenschaften sind Peer-Review und die quanritativ ausgezählte Zitationsmenge. Wissenschaft untersteht einem Novitätsanspruch, der bei nicht-wissenschaftlichen Texten nicht gefordert ist. Trotzdem gelten die Verfasser dieser Texte vor dem Gesetz als Autoren. Würde bei Texten wie bei Patenten auf die Novität geachtet, wären die meisten Verfasser von Geschriebenem keine Autoren. Autorschaft ist so gesehen keine Funktion eines einzelnen Menschen, sondern ein Trade-off zwischen Textarbeiter*in, Verlag, gesellschaftlichen Institutionen, die Qualität verbürgen, und der Öffentlichkeit, die ein Anrecht auf Zugang zu Wissen, Information und Daten hat.
Querverweise
Narratologie/Erzähltheorie, wo zwischen Autor und Erzähler unterschieden wird. Letzterer ist eine vom Erzähler geschaffene, d.i. fiktive Instanz.
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